Jahresabschlüsse
Wir erstellen für unsere Mandanten die jährlichen handels- und steuerrechtlichen Jahresabschlüsse als Bilanz oder Einnahmenüberschussrechnung und übernehmen alle damit verbundenen Pflichten wie die elektronisch Übersendung an die Finanzverwaltung oder die Veröffentlichung im elektronischen Bundesanzeiger.
Im Einzelnen zählt zur unseren Leistungen:
- Kontenabstimmung der Finanzbuchführung bei eigener und fremder Buchführung
- Abstimmung des Anlagevermögens
- Erstellen der Abschlussbuchungen
- Erstellung eines Anhangs
- Erstellung und Übermittlung der E-Bilanz
- Erstellung und Übermittlung der Offenlegungsexemplars für den elektronischen Bundesanzeiger
- Elektronische übermittlung der Abschlussdaten an Finanzinstitutionen
- Erstellung des Bilanzberichts
Die Erstellung des Jahresabschlusses führen wir in enger Abstimmung mit dem Mandanten durch und stehen im Rahmen der gesetzlichen Gestaltungsmöglichkeiten beratend zur Seite.