Kompetenzfelder

„Niemand ist verpflichtet sein Vermögen so zu verwalten oder seine Ertragsquellen so zu bewirtschaften, dass dem Staat darauf hohe Steuern zufließen“

(Preußisches Oberverwaltungsgericht 1906)

Wir bieten daher mit den bei uns tätigen Anwälten, Steuerberatern und einem Wirtschaftsprüfer ein fachübergreifendes Beratungsangebot.

Das Beratungsangebot umfasst wirtschaftliche, juristische und steuerrechtliche Fragestellungen, um sowohl der Komplexität des unternehmerischen Handelns als auch den Vermögensinteressen von Privatpersonen gerecht zu werden.