Berater für Berater
Wer als Steuerberater Unternehmen umfassend steuerlich berät, wird immer wieder auf rechtliche Fragestellungen stoßen, die außerhalb seiner Kernkompetenz liegen. Auch will sich nicht jeder Steuerberater mit den Niederungen des Verfahrens- bzw. Prozessverfahrensrechts beschäftigen. Im täglichen Beratungsgeschäft fehlt hierzu allzu oft auch die Zeit.
Dies ist bereits seit Jahrzehnten der Grund für unsere Einbeziehung durch Steuerberater. Die Mitwirkung kann dabei eine reine Beratungstätigkeit (z.B. im Rahmen einer Außenprüfung) umfassen.
Sie kann aber auch die vollständige Übertragung des Mandats zur Durchführung von Einspruchs- und/oder Klageverfahren oder im Rahmen der Beratung und Umsetzung gesellschaftsrechtlicher Fragestellungen umfassen. Selbstverständlich ist für uns, gleich welcher Weg gewählt wird, Ihre umfassende Einbindung und Unterrichtung über den Fortgang der Angelegenheit.
Uns liegt an der gemeinsamen Lösung des Problems Ihres Mandanten. An der Übernahme des Mandats sind wir nicht interessiert. Absoluter Mandatsschutz ist daher für uns selbstverständlich. Dies garantieren wir Ihnen, gerne auch schriftlich.