Zinssatz auf Steuernachzahlungen und Steuererstattungen gemäß § 233a AO noch verfassungsgemäß?
- Bundesfinanzhof, Aktenzeichen III R 25/17 -
- Finanzgericht Münster, Aktenzeichen 10 K 2472/16 E -
Mit der vorliegenden Klage wenden wir uns gegen den gesetzlichen Zinssatz von 0,5 Prozent pro Monat für Steuernachzahlungen und Steuererstattungen (§ 233a AO). Wir begehren eine Herabsetzung des gesetzlichen Zinssatzes auf 3 bis 4 Prozent pro Jahr.
Seit mehr als einem halben Jahrhundert liegt der gesetzliche Zinssatz für Steuernachzahlungen und Steuererstattungen bei 0,5 Prozent pro Monat. Dies unabhängig von der allgemeinen Zinsentwicklung am Kapitalmarkt. Selbst die seit Jahren anhaltende negative Zinsentwicklung am Kapitalmarkt bis hin zu Negativzinsen hatten bzw. haben keinen Einfluss auf die Höhe des gesetzlichen Zinssatzes. Angesichts dieser Entwicklung ist u.E. der gesetzliche Zinssatz von 6 Prozent jährlich deutlich zu hoch und damit nicht mehr verfassungsgemäß.
Nachdem das Finanzgericht Münster die Klage mit Urteil vom 17.08.2017 (Aktenzeichen 10 K 2472/16 E) als unbegründet abgewiesen hat, haben wir Revision zum BFH erhoben.