Steuerliche Behandlung von Erstattungszinsen
- FG Düsseldorf, Aktenzeichen 15 K 4295/12 E -
Mit dem vorliegenden Klageverfahren wenden wir uns gegen die mit dem JStG 2010 in § 20 Abs. 1 Nr. 7 Satz 3 EStG rückwirkend geregelte gesetzgeberische Klarstellung, dass Zinsen auf Steuererstattungen steuerpflichtig sind (sog. Nichtanwendungsgesetz). Zuvor hatte der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 15.06.2010 (AZ: VIII R 33/07) entschieden, dass Erstattungszinsen i.S.v. § 233a AO nicht der Einkommensteuer unterliegen, sofern die zugrunde liegende Steuer nach § 12 Nr. 3 EStG nicht abziehbar ist. Dies ist insbesondere bei der Einkommensteuer der Fall.
Das Verfahren ruht bis zum Ergehen einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in dem Verfahren zu Aktenzeichen 2 BvR 482/14.